Wir sind wie gewohnt für Sie da. Alle Bürger die einen Schnelltest benötigen, können sich in unseren Testzentren auf das Coronavirus SARS-CoV-2 testen lassen.
Wir haben in den unterschiedlichen Testzentren, differenzierte Abläufe! Deswegen ist es wichtig, dass Sie sich im richtigen Testcenter registrieren bzw. einen Termin buchen. Aber eins ist überall gleich: Wir schicken Sie nicht ohne Test nach Hause! Führen Sie bitte lediglich zu legitimierungszwecken einen Ausweis mit sich.
Das Testergebnis erhalten Sie je nach Center per Mail, als QR Code zum Abruf oder vor Ort gegen eine Gebühr von 3 Euro ausdrucken. Sie können das Testergebnis auch zu Hause kostenfrei selber ausdrucken. In jedem Fall dauert es in der Regel nicht länger als 20 Minuten!
Bisher hatte jeder – auch ohne Corona-Symptome oder konkreten Anlass – Anspruch auf mindestens einen kostenlosen Schnelltest pro Woche durch geschultes Personal inklusive Testbescheid. Das kostenlose Angebot wird jetzt, bis auf Ausnahmen, „ausgesetzt“, heißt es beim Bundesgesundheitsministerium. Die überarbeitete Testverordnung mit den neuen Regeln steht seit dem 29. Juni 2022 im Bundesanzeiger und greift damit ab dem 30. Juni 2022.
Weitere Informationen finden Sie in unseren FAQs oder online beim
Ein negative Schnelltest ist medizinisch gesehen nur 6 Stunden gültig. In den meisten Fällen können Sie mit einem negativen Test allerdings Bibliotheken, Museen, Zoos, den Einzelhandel etc. 24h betreten. Sichern Sie sich aber vorher immer ab und fragen Sie nach den aktuellen Bestimmungen.
Zum 30. Juni 2022 wurden die kostenlosen Bürgertests für Menschen ohne Symptome im Grunde ausgesetzt. Ausnahmen gelten für folgende Gruppen:
Die Drei-Euro-Tests sind für den privaten Bereich gedacht, für Besuche von Familienfeiern, Konzerten oder einer anderen „Veranstaltung in einem Innenraum“ am selben Tag. Das soll dabei helfen, sogenannte Super-Spreader-Events zu verhindern, bei denen sich viele Menschen auf einmal anstecken. Einen Drei-Euro-Test soll auch bekommen, wer eine rote Corona-Warnapp hat oder wer vorhat, andere Menschen ab 60 oder mit Vorerkrankung oder Behinderung zu treffen.
Beim 3-Euro-Test muss grundsätzlich unterschrieben werden, dass der Test wegen eines geplanten Konzertbesuchs, einer Familienfeier oder eines Besuchs bei einem vorerkrankten Angehörigen gemacht wird. Als Beleg kann zusätzlich auch ein Konzertticket vorgezeigt werden.
Weitere Informationen hierzu informiert das Bundesgesundheitsministerium unter: Fragen und Antworten zu COVID-19 Tests – Bundesgesundheitsministerium. Dort die Frage aufrufen: Muss ich einen Nachweis bringen, damit ich den 3-Euro-Bürgertest bekomme?
Sie müssen sich zu Hause zunächst online registrieren oder auch in einzelnen Testcentern einen Termin vereinbaren. Mit der Registrierung bekommen Sie einen QR-Code zugeschickt, mit dem das Personal vor Ort ihre Registrierung nachvollziehen kann. Sollten Sie einen Termin buchen, reicht es wenn Sie den Zeitpunkt an der Anmeldung nennen und Ihren Personalausweis vorzeigen. Im Testzentrum selbst führt unser geschultes Personal einen Rachenabstrich durch. Nach 15 bis 30 Minuten erhalten Sie das Testergebnis per Mail oder als QR zum Abruf ausgedruckt. Schauen Sie gerne auch im Spamordner nach. Der Test an sich dauert nur wenige Sekunden.
Ein Antigen-Schnelltest erkennt zwischen 96 und 99% aller infizierten Personen.
Nein. Sollten sich bei Ihnen Symptome aufzeigen, müssen Sie zwingend einen Arzt aufsuchen.
Nein, der Test ist schmerzfrei. Manche Personen empfinden den Test lediglich als etwas unangenehm.
Für die Besuche mancher Orte ist ein negatives Testergebnis Pflicht. Das sind zum Beispiel Friseure, Baumärkte, Zoos, Alters- und Pflegeheime oder auf Reisen.
Wir machen den Abstrich im Rachenraum.
Sie erhalten Ihr Ergebnis circa 15 bis 30 Minuten nach dem Test per Mail.
In seltenen Fällen kann es zu ungültigen Testergebnissen kommen. Wenn dies eintritt, muss der Test wiederholt werden. Hierbei fallen keine Kosten für Sie an.
Nach einem positiven Testergebnis müssen Sie und Ihre Haushaltsangehörigen sich in sofortige Quarantäne begeben. Sie sind dazu verpflichtet, einen anschließenden PCR-Test durchführen zu lassen.
Nein, Sie müssen sich lediglich mit Ihrem Personalausweis oder Führerschein ausweisen.
Die Einreisebestimmungen ist in jedem Land verschieden. In einigen Ländern genügt ein negativer Schnelltest zur Einreise, wie bspw. Italien, Luxemburg oder Schweden. Jedoch gelten auch hier teilweise Quarantänepflichten nach Einreise. Grundsätzlich sollte jede Reise ohne triftigen Grund unterlassen werden.